Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung

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Die Vergütung von Vorständen in angemessener Höhe führt zu Diskussionen. Dabei ist die Höhe der Vergütung des Vorstandes von verschiedenen Kriterien abhängig. Diese Kriterien können beispielsweise die Größe und globale Ausrichtung des Unternehmens, die wirtschaftliche und finanzielle Unternehmenslageund die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sein.

Eine angemessene Vorstandsvergütung wird durch verschiedene Regelungen, wie den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), geregelt. Der DCGK enthält gesetzliche Vorschiften zur Leitung von deutschen börsennotierten Unternehmen. Durch den DCGk wird festgehalten, dass der Aufsichtsrat ein eindeutiges und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt. Auf dieser Grundlage werden die Gehälter der jeweiligen Vorstandsmitglieder bestimmt. Dauraufhin wird das vom Aufsichsrat vorgelegte Vergütungssystem mit einem beratenden Charakter genehmigt und der Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr wird gebilligt. Dabei ist die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Unternehmen auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder sollte zur Förderung der Geschäfsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

Die Vergütung eines Aufsichtsrates in Deutschland fällt in kleinen bis mittelständigen Unternehmen moderat aus. Eine hohe Vergütung des Aufsichtsrates kommt fast ausschließlich in großen Unternehmen vor.