Vorstandsvergütung

An die Vorstandsvergütung gibt es den Anspruch, dass diese marktüblich ist. Somit gibt es ein Vergütungssystem der Vorstandsvergütung. Hierbei hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, dass die Höhe der Vorstandsvergütung marktkonform ist. Also darf die Vergütung des Vorstandes nicht unbegründet über dem Marktniveau liegen, sonst muss diese Überschreitung von dem Aufsichtsrat begründet werden. Eine angemessene Vorstandsvergütung wird durch verschiedene Regelungen, wie den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), geregelt. Der DCGK enthält gesetzliche Vorschiften zur Leitung von deutschen börsennotierten Unternehmen. Durch den DCGk wird festgehalten, dass der Aufsichtsrat ein eindeutiges und verständliches Vergütungssystem von den Vorstandsmitgliedern beschließt. Auf dieser Grundlage werden die Gehälter der jeweiligen Vorstandsmitglieder bestimmt. Dauraufhin wird das vom Aufsichsrat vorgelegte Vergütungssystem mit einem beratenden Charakter genehmigt und der Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr wird gebilligt. Dabei ist die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Unternehmen auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder sollte zur Förderung der Geschäfsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.