Ab 1.199,00 €
Vergütung & Gehalt Aufsichtsrat 2026
Treffen Sie fundierte Entscheidungen zur Aufsichtsratsvergütung auf Basis valider Marktdaten
Wie hoch ist eine angemessene Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder? Welche Vergütungsstrukturen sind aktuell marktüblich?
Erhalten Sie mit der Kienbaum Vergütungsstudie Aufsichtsrat 2026 eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Vertragsverhandlungen, Neubesetzungen, turnusmäßige Angemessenheitsprüfungen und Anpassungen bestehender Vergütungssysteme.
Was die Studie Ihnen bietet:
- Namentlich ausgewiesene Aufsichtsratvergütungen von rund 1.200 Unternehmen in Deutschland
- 27 Branchen, darunter börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, größere GmbHs und KGaAs
- Klare Vergleichbarkeit durch strukturierte Aufbereitung aller Angaben durch unsere Kienbaum Compensation-Expert:innen
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über Höhe und Zusammensetzung der Aufsichtsratvergütung, inklusive:
- Gesamtvergütung
- erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
- Festvergütung
- Ausschussvergütung
- Sitzungsgeld
- variable Vergütungsbestandteile (sofern vorhanden)
Die Vergütungsdaten sind systematisch ausgewertet nach verschiedenen Einflussfaktoren, wie zum Beispiel:
- Unternehmensgröße (Umsatz, Beschäftigtenzahl)
- Börsennotierung
- Ertragslage
- Branche
- Hierarchischer Rolle ((stellvertretender) Aufsichtsratsvorsitz, Aufsichtsratsmitglied)
So erkennen Sie Marktniveaus, Spannbreiten und Strukturen und nicht nur Durchschnittswerte.
Sichern Sie sich Ihren individuellen Unternehmensvergleich als Excel-Report gleich dazu
Wählen Sie bis zu 30 Unternehmen für Ihre persönliche Peer-Group und analysieren Sie die Gehaltsdaten präzise nach Ihrem Bedarf. Wie genau Sie zu Ihrem Excel-Export kommen, erfahren Sie, wenn Sie auf „Zeige weitere Details und Informationen“ klicken
20. Ausgabe von Januar 2026, mit Tabellen und Schaubildern, PDF-Datei und je nach Produktvariante Excel-Datei. Die Daten stammen aus den neuesten Geschäftsberichten aus dem Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024.
Leseprobe Vergütungsstudie Aufsichtsrat 2026 (PDF)
Muster-Datenexport (Excel)Datengrundlage:
- Geschäftsberichte von AGs, GmbHs und KGaAs für das Jahr 2024
Untersuchungsgegenstand:
- börsennotierte (DAX, MDAX, SDAX, TecDAX) und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in Deutschland
- große Unternehmen anderer Rechtsformen (z.B. GmbH & KGaA) mit einem Umsatz über 250 Mio. Euro oder mindestens 1.000 Beschäftigten
- Banken & Sparkassen ab einer Bilanzsumme von über 250 Mio. Euro oder min. 50 Beschäftigten
- Versicherungen mit einer Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. Euro Umsatz oder min. 50 Beschäftigten
Betrachtete Einflussgrößen der Aufsichtsratsvergütung:
- Börsennotierung
- Unternehmensgröße (Beschäftigtenzahl, Umsatz, Bilanzsumme, Bruttobeitragseinnahmen)
- Branche
- Hierarchischer Rang:
- Aufsichtsratsvorsitz
- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz
- Ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats
- Bezüge pro Kopf
- Gesamtes Aufsichtsratsgremium
- Region (Bundesländer)
Untersuchte Branchen:
- Banken
- Baugewerbe
- Beratung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensservices
- Bergbau- und Rohstoffgewinnung
- Chemie- und Kunststoffindustrie
- Dienstleistungen
- Druck-, Papier- und Holzverarbeitende Industrie
- Einzelhandel
- Elektronik- und Geräteindustrie
- Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft
- Fahrzeug- und Automobilindustrie
- Finanzdienstleistungen
- Forschung und Entwicklung
- Gesundheitswesen
- Glas- und Keramikindustrie
- Großhandel und Kraftfahrzeughandel
- Grundstücks- und Wohnungswesen
- IT und Telekommunikation
- Landwirtschaft und Ernährungsindustrie
- Maschinen- und Anlagebau
- Medien und Verlagsbranche
- Metallindustrie
- Pharmaindustrie
- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Tourismus, Kultur und Freizeit
- Transport, Logistik und Verkehr
- Versicherungsbranche
Wichtige Punkte des Inhaltsverzeichnisses:
- Anforderungen an die Offenlegung der Aufsichtsratsbezüge
- Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung
- Komponenten der Aufsichtsratsvergütung
- Analyse der Aufsichtsratsbezüge
- Gesamtvergütung nach Einflussgrößen:
- Gesamtvergütung nach Börsennotierung
- Gesamtvergütung nach Unternehmensgröße
- Gesamtvergütung nach Wirtschaftszweigen/Branchen
- Gesamtvergütung nach hierarchischem Rang
- Gesamtvergütung nach Region
- Erfolgsunabhängige Vergütung nach Einflussgrößen
- Ausschussvergütung und Sitzungsgeld
- Variable Vergütung
- Vergütung in den Börsensegmenten: DAX, MDAX, SDAX, TecDAX
- Erfasste Unternehmen
- Aufsichtsratsbezüge nach Branchen und Unternehmen (Auflistung der Aufsichtsratsbezüge pro Unternehmen)
- Top-100 Unternehmen nach Pro-Kopf-Bezügen
- Untersuchungskreis
Excel-Export mit Daten für bis zu 30 Unternehmen (optional)
- Unternehmensinformationen (Branche, Beschäftigtenzahl, Bundesland, etc.)
- Vergütungsdaten pro Person für den Aufsichtsratsvorsitz und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz sowie Durchschnittsbezüge für ordentliche Aufsichtsratsmitglieder, sofern die Daten pro Person offengelegt sind (im PDF-Dokument nur durchschnittliche Werte pro Position enthalten)
- Vergütung für das gesamte Aufsichtsratsgremium und pro Kopf
- Informationen zur Vergütung (sofern in der Tiefe offengelegt):
- Höhe der einzelnen Vergütungskomponenten: Grundvergütung, Ausschussvergütung, Sitzungsgeld, jahresbezogene und mehrjährige variable Vergütung (im PDF-Dokument pro Unternehmen nur Summe der erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütung enthalten)
- Anteil der Grundvergütung, Ausschussvergütung, des Sitzungsgeldes sowie der jahresbezogenen und mehrjährigen variablen Vergütung an der Gesamtvergütung
- Veränderung der Vergütung vom aktuellen Jahr zum Vorjahr pro Vergütungskomponente
Ab 1.199,00 €
*Nutzungsrecht der Studien:
Die Kienbaum Vergütungsstudien sind grundsätzlich ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für Dritte (z. B. im Rahmen von Beratungsprojekten) sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Wenn Sie die Studie nicht für Dritte einsetzen, wählen Sie bitte “Einfaches Nutzungsrecht”. Wählen Sie “Erweitertes Nutzungsrecht” insofern Sie die Studie zur Weiterverwertung durch Dritte nutzen wollen. Eine Weiterverwertung durch Dritte ist insofern möglich als diese im Zusammenhang mit Zuarbeiten für den Empfänger stehen. Die erweiterte Nutzung berechtigt auch, Studiendaten (z. B. im Rahmen von Beratungsaufträgen) für Dritte zu verwenden.


