Vergütung in Krankenhäusern & weiteren Branchen

In einem Krankenhaus gibt es mehrere Vergütungsformen, die angewendet werden können.
Bei einer prospektiven Vergütung vereinbaren die Finanzierungsträger und das Krankenhaus für den kommenden Abrechnungszeitraum ein spezifisches Leistungsvolumen, welches dem Krankenhaus unabhänig von den real anfallenden Kosten vergütet wird.

Bei einer retrospektiven Vergütung werden dem Krankenhaus die in einem Behandlungszeitraum entstandenen Kosten vom Finanzierungsträger erstattet, also kommt es zu einer Selbstkostendeckung. Durch eine retrospektive Vergütung wird ein Anreiz zur Erhöhung der Patientenzahlen erzeugt.

Für Krankenhausleistungen, die am individuellen Patienten erbracht werden, lässt sich zwischen einer Fallpauschale und einem tagesgleichen Pflegesatz unterscheiden. Bei einer Fallpauschale werden die Krankenhausleistungen vergütet. Diese Vergütungen sind unabhängig von den real entstandenen Kosten und Bemessen sich an der Zahl der Behandlungsfälle sowie an den Patientenmerkmalen. Auch wenn schwere und behandlungsaufwendige Erkrankungen grundsätzlich besser vergütet werden als leichtere, so liegt das Finanzierungsrisiko bei einer Fallpauschale vorwiegend beim Leistungserbringer. Die Fallpauschale schafft für den Leistungserbringer den Anreiz, die Zahl der Patienten zu erhöhen und dabei den Aufwand je Patientmöglichst gering zu halten.
Bei einem tagesgleichen Pflegesatz werden die Krankenhausleistungen in Abhängigkeit von der Zahl der Pflegetage vergütet. Also werden die Tage vergütet, an denen ein Patient im Krankenhaus behandlet wird. Außerdem soll so die Anzahl der Tage, die ein Patient im Krankenhaus verbringt, möglichst maximiert werden und die erbrachten Leistungen sollen möglichst minimiert werden.