Kienbaum Benefits Survey 2020 – Arbeitgeberattraktivität durch Benefits und flexible Arbeitsbedingungen

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Alle Teilnehmer erhalten eine kostenlose Zusammenfassung der Ergebnisse. Weitere Informationen erhalten Sie unter benefits@kienbaum.de

*Durch Klicken auf den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zu unserer Umfrage. Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Umfragen erhalten Sie hier.

 

Inhalt der Studie:

Mitarbeiterbenefits erfreuen sich hoher Beliebtheit: Nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern auch für Unternehmer sind sie ein gutes Mittel um die Mitarbeiterzufriedenheit, deren Bindung sowie das Employer Branding zu erhöhen und zu stärken. Neben neueren Benefits, wie Firmenfahrrad, kostenlosen Webinaren und Yogastunden sind Studien zufolge nach wie vor auch Benefits gefragt, die Freiheit und Sicherheit der Arbeitnehmer fördern. So sind weiterhin Aktienpakete, bAV, flexible Arbeitszeiten, Home Office, Fahrkostenübernahmen oder Firmenwagen und Kindergartenzuschüsse sehr beliebt. Ob verrückter Benefit oder altgedient: Wichtig ist, dass die Benefits zu den Anforderungen der Mitarbeiter passen. Ein langjähriger Mitarbeiter im Alter von 50+ hat andere Anforderungen als ein Mittzwanziger. Arbeitnehmer auf dem Land sind vor anderen Herausforderungen gestellt als Städter. Bieten Sie Ihren Angestellten flexible und dennoch individuelle Auswahlmöglichkeiten der Benefits, die auch zu Ihrem Unternehmen passen. Mit der neuen Kienbaum und kununu Benefits Survey 2020 erhalten Sie einen Einblick, welche Benefits aktuell in deutschen, österreichischen und schweizer Unternehmen hauptsächlich verwendet werden.

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Nutzungsrecht der Studien:
Die Kienbaum Vergütungsstudien sind grundsätzlich ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für Dritte (z. B. im Rahmen von Beratungsprojekten) sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Wenn Sie die Studie nicht für Dritte einsetzen, wählen Sie bitte “Einfaches Nutzungsrecht”. Wählen Sie “Erweitertes Nutzungsrecht” insofern Sie die Studie zur Weiterverwertung durch Dritte nutzen wollen. Eine Weiterverwertung durch Dritte ist insofern möglich als diese im Zusammenhang mit Zuarbeiten für den Empfänger stehen. Die erweiterte Nutzung berechtigt auch, Studiendaten (z. B. im Rahmen von Beratungsaufträgen) für Dritte zu verwenden.

 

Essenschecks, Pilates oder Obstplatte: Seit 2019/ 2020 sind Benefits in aller Munde. Das gehypte Thema blieb kein modischer Trend und ist mittlerweile aus dem Werkzeugkoffer von Unternehmen zur Mitarbeiterbindung nicht mehr wegzudenken. Aber, wie meist bei neuen Trends, zeigt sich nun langsam, was sich etabliert und von Mitarbeitern nicht nur positiv angenommen wird, sondern auch erfolgreiche Effekte für die vom Unternehmen damit verbundenen Ziele bringt. Umso wichtiger ist es regelmäßig das vorhandene Benefitsportfolio zu überarbeiten und über neue Entwicklungen am Markt informiert zu sein. Mit der Kienbaum Benefits Survey 2020 erhalten Sie einen detaillierten Überblick zu aktuell von Unternehmen eingesetzten Benefits und deren Zufriedenheit mit dessen Wirkung.

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